Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08   

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https://dejure.org/2008,6349
BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 302; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 302; StPO § 349 Abs. 1
    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StPO § 302 ; StPO § 349 Abs. 1
    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 147
  • StV 2009, 174
  • StV 2009, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze;

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Zu Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass das Landgericht, das bereits an zwölf Tagen verhandelt und Beweise erhoben hatte, mit Blick auf die nach § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO unberührt bleibende Aufklärungspflicht und das Gebot der umfassenden Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 495/08, NStZ-RR 2009, 147) den Angeklagten keine geständigen Einlassungen abverlangen durfte, die einen Sachverhalt beinhalteten, den das Gericht als widerlegt oder jedenfalls nicht als beweisbar ansah.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8041
BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08 (https://dejure.org/2008,8041)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2008 - 5 StR 491/08 (https://dejure.org/2008,8041)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2008 - 5 StR 491/08 (https://dejure.org/2008,8041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtfeststellung eines für den Angeklagten ungünstigen Sachverhalts bei Vorliegen von vernünftigen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der den Angeklagten belastenden Beweismittel führenden Umständen; Auftreten vernünftiger Zweifel bei Belastung eines Angeklagten allein ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 227
  • StV 2009, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 363/08

    Revision wegen versehentlicher Mitbenennung einer Vorschrift des Strafgesetzbuchs

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    Das Urteil ist nach Verwerfung der Revisionen von Y. und A. durch den Senat mit Beschluss vom 4. September 2008 (5 StR 363/08) rechtskräftig.
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es nahe liegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und Zeuge 5; BGH StV 1990, 533; 1991, 452).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    1. Die den Feststellungen des Urteils zu Umfang und Gewicht des Tatbeitrags des Angeklagten zugrunde liegende Beweiswürdigung hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 99/90

    Zur Glaubwürdigkeit der Einlassung eines Mitangeklagten - Vernünftige Zweifel in

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es nahe liegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und Zeuge 5; BGH StV 1990, 533; 1991, 452).
  • BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97

    Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes -

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    Das Führen muss eigenhändig verwirklicht werden; es findet keine Zurechnung des Führens an Tatbeteiligte statt, die selbst keine Zugriffsmöglichkeit haben (BGH NStZ 1997, 604, 605).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 175/91

    Widersprüchliche Aussagen - Zuverlässigkeit - Ungünstiger Sachverhalt -

    Auszug aus BGH, 25.11.2008 - 5 StR 491/08
    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es nahe liegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 und Zeuge 5; BGH StV 1990, 533; 1991, 452).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Vernünftige Zweifel können besonders dann auftreten, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch Angaben eines Mitangeklagten belastet wird, zumal wenn es naheliegt, dass der Mitangeklagte sich durch die den anderen belastende Aussage selbst entlasten will (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 573/88, BGHR StPO Zeuge 5 [juris Rn. 3]; vom 27. Juli 1990 - 2 StR 324/90, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 1 [juris Rn. 6]; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161 [juris Rn. 19]; vom 25. November 2008 - 5 StR 491/08, StV 2009, 174 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Zwar ist der Revision zuzugeben, dass das Landgericht nicht mehr ausdrücklich erwogen hat, inwieweit aus der Berufung des G. auf das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO Schlüsse zugunsten des Angeklagten gezogen werden könnten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 5 StR 491/08, StV 2009, 174).
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